Falls Sie den 24.12. und den 31.12. als Nicht-Feiertag in Ihrem Attina hinterlegt haben, ist eine automatische Feiertagsberechnung natürlich nicht mehr möglich.
Dann kann man den Zuschlag über eine Lohnart berechnen lassen.
Dafür geht man wie folgt vor:
Folgen Sie dem Pfad Stammdaten – Lohnarten u. Kundenzuschläge
Klicken Sie im neuen Modulfenster oben links in der Toolbar auf das dicke Plus, um eine neue Lohnart anzulegen.
Feiertagszuschlag Weihnachten
Füllen Sie die Maske gemäß den Vorgaben auf dem folgenden Bild aus:
ACHTUNG: LA-Nummer: gibt das Steuerbüro an. Diese Nummer darf es nicht zweimal geben!

Zum Speichern der Lohnart auf den Haken in der Toolbar klicken.
Feiertagszuschlag Silvester
Füllen Sie die Maske aus (siehe Bild):
ACHTUNG: LA-Nummer: gibt das Steuerbüro an, Nummer darf es nicht zweimal geben

Zum Speichern der Lohnart auf den Haken in der Toolbar klicken.
WICHTIG!
-Im Kunden (wo dieser Zuschlag gezogen werden soll) in der Einsatzstelle müssen die Lohnarten eingetragen werden.
Ist bereits ein Auftrag vorhanden, können Sie diese Lohnart im Auftrag hinterlegen. Führen Sie anschließend in der Fakturierung eine neue Berechnung durch.