Was bedeutet „Aufzehren“?
Beim Aufzehren wird eine außertarifliche Zulage reduziert, wenn sich der Tariflohn erhöht – und zwar genau um den Betrag der Tariferhöhung.
Das heißt: Der Gesamtlohn bleibt gleich, weil die Zulage in dem Maß gekürzt wird, in dem der Tariflohn steigt. Die Tariferhöhung „frisst“ also einen Teil (oder die ganze) Zulage auf – sie wird aufgezehrt.
Beispiel zur Verdeutlichung:
Alter Tariflohn: 14,00 €
Außertarifliche Zulage: 0,70 €
Gesamtlohn: 14,70 €
→ Neuer Tariflohn: 14,50 €
Mit Aufzehrung:
Tariferhöhung um 0,50 €, außertarifliche Zulage sinkt auf 0,20 €, Gesamtlohn bleibt 14,70 €
Der Mitarbeiter bekommt nicht mehr Geld, da die Tariferhöhung nur einen Teil der Zulage ersetzt.
Ohne Aufzehrung:
Tariferhöhung um 0,50 €, außertarifliche Zulage bleibt bei 0,70€, Gesamtlohn von 15,20€
Der Mitarbeiter profitiert von der Tariferhöhung, weil die Zulage unangetastet bleibt.