Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Punkte, die geprüft werden sollten, wenn der Branchenzuschlag nicht automatisch gezogen wird:
- In der Einsatzstelle muss ein Tarifgebiet hinterlegt sein – ohne diese Angabe kann kein Branchenzuschlag berechnet werden.
- Ebenfalls muss in der Einsatzstelle die Branche hinterlegt sein.
- Im Auftrag muss die Lohnart „Branchenzuschlag“ vorhanden sein.
- Das Tarifgebiet muss auch im Auftrag gesetzt sein.
- Prüfen, was bei „Branchentarif / Equal Pay – Quereinsteiger“ eingetragen ist.
- Im Modul „Kunde“, Reiter „Einsatzstelle“, unten bei der Deckelung prüfen, welche Angaben dort hinterlegt sind.
- Im Modul „Kunde“, Reiter „Einsatzstelle“, über den Bearbeiten-Button (Zettel mit Stift) bei der Deckelung kontrollieren, ob die MA-Tabelle auf der rechten Seite vollständig angezeigt wird.
________________________________________
Wenn alle Angaben korrekt sind:
Im Auftrag unter dem Reiter „Branchentarif“ die Deckelung kontrollieren:
• Prüfen, welcher Wert beim Deckel-VSatz eingetragen ist und welchen Stundenlohn der Kunde tatsächlich zahlt.
Beispiel:
Wenn der Kunde z. B. 23,50 € zahlt und zusätzlich 0,35 € Branchenzuschlag, muss der Deckel-VSatz auf 23,85 € angepasst werden.
________________________________________
Branchenzuschlag wird in der Fakturierung nicht angezeigt
Ursache: Die Lohnarten wurden noch nicht berechnet.
Vorgehensweise:
- In der Fakturierung den Zeitraum ab dem gewünschten Datum eintragen.
- Den Mitarbeiter auswählen.
- Oben in der Menüleiste auf „autom. Berechnung aktivieren“ klicken.
- Anschließend neu berechnen.
________________________________________
Hinweise:
• Der Branchenzuschlag beim Kunden ist optional.
• Der Branchenzuschlag beim Mitarbeiter ist immer erforderlich, da er tariflich geregelt ist.
– Mindestens 1,5 % vom Tariflohn des Zeitarbeitnehmers (Mindest-Branchenzuschlag).
________________________________________
