GVP

Anleitung: Lohnarten – Nachtzuschlag ändern

Nachtzuschlag
• Bisher galt bei iGZ: Zuschlag erst ab 2 Stunden Nachtarbeit.
• Diese Einschränkung entfällt → Anpassung in den Lohnarten erforderlich.

Änderung vornehmen:
Über die Menüleiste zu Stammdaten → Lohnarten & Kundenzuschläge navigieren.

In der linken Spalte die Lohnarten für Nachtzuschläge auswählen.

Im Bereich „Abhängig von“ die Zahl 2 aus allen Nachtzuschlags-Lohnarten entfernen.

Die Änderungen mit einem Klick auf den schwarzen Haken speichern.

Fertig!
Der Nachtzuschlag wird nun unabhängig von der Mindeststundenzahl berechnet.