Fragen & Antworten zum GVP Tarifupdate

1. Was passiert mit angepassten Arbeitsverträgen (z. B. Kündigungsfristen)?

Bitte senden Sie uns Ihre überarbeiteten Dokumente. Wir prüfen den Aufwand für die Integration (inkl. Seriendruckfelder in Attina) und teilen Ihnen die Kosten mit.


2. Müssen alle Mitarbeiter manuell zum 01.01.2026 neu eingestuft werden?

Ja, wenn Sie von IGZ vollständig auf den GVP wechseln, ist eine manuelle Einstufung erforderlich.
Hinweis:

  • Bei Nutzung der IGZ-Altregelung (Erfahrungszulage) bis 30.06.2027 können wir die automatische Einstufung inkl. Aufzehrung übernehmen.
  • Bei vollständigem Wechsel von IGZ auf GVP ist keine Automatisierung möglich.

3. Gelten Altverträge nach dem 30.06.2027 nicht mehr?

Nein, die Verträge bleiben gültig. Ab dem 30.06.2027 dürfen jedoch keine Mitarbeiter mehr nach IGZ-Altregelung eingestuft sein – alle müssen auf GVP umgestellt sein.


4. Wenn wir IGZ-Altregelung behalten und die Zulage nicht aufzehren wollen, was ist zu tun?

Sie müssen lediglich die Lohnart (z. B. Nachtschicht) anpassen und die Verträge (AV und ANÜ) austauschen. Den Rest übernimmt Attina.


5. Müssen alle Mitarbeiter ab 01.01.2026 auf GVP umgestellt werden?

Technisch können IGZ-Altregelung und GVP parallel laufen. Wir empfehlen jedoch die vollständige Umstellung auf GVP. Rechtliche Fragen können wir nicht beantworten.


6. Können bestehende Mitarbeiter weiterhin nach Arbeitstagen bezahlt werden?

Ja, die AZK-Regelung gilt für alle Mitarbeiter und kann bis 31.12.2029 angewendet werden – unabhängig vom Tarif.


7. Können neue Mitarbeiter mit 151,67 Stunden eingestellt werden, während alte nach Arbeitstagen laufen?

Eine automatische Mischbuchung ist nicht möglich. Manuelle Buchung ist jedoch möglich.