Hintergrund
Im GVP-Manteltarifvertrag ist geregelt, dass für dieselbe Arbeitsstunde nur ein Zuschlag berücksichtigt werden kann. Treffen mehrere Zuschläge gleichzeitig zu, wird automatisch der höchste Zuschlag angewendet.
Es ist jedoch jederzeit zulässig, Mitarbeitenden einen höheren Zuschlag oder auch mehrere Zuschläge gleichzeitig zu gewähren. Die Gewährung mehrerer Zuschläge stellt keinen Verstoß gegen tarifliche Vorgaben dar.
Das bedeutet: Fallen beispielsweise für dieselbe Arbeitsstunde ein Nachtzuschlag und ein Sonntagszuschlag an, werden diese nicht addiert. Stattdessen erhält der Mitarbeiter ausschließlich den Zuschlag, mit dem höchsten Wert.
Beispiel
Für eine Arbeitsstunde würden gleichzeitig folgende Zuschläge gelten:
- Nachtzuschlag: 25 %
- Sonntagszuschlag: 50 %
Da beide Zuschläge auf dieselbe Arbeitsstunde entfallen, wird nur der höhere Zuschlag berücksichtigt.
Ergebnis: Der Mitarbeiter erhält 50 % Sonntagszuschlag. Eine Addition auf 75 % erfolgt nicht.
Technische Umsetzung im System
Um diese tarifliche Regelung abzubilden, können Lohnarten als abhängige Zuschläge gekennzeichnet werden.
Navigieren Sie hierzu über die Menüleiste zu:
Stammdaten → Lohnarten u. Kundenzuschläge

Öffnen Sie anschließend die gewünschte Lohnart und aktivieren Sie im Bereich „Lohnart ist“ die Option „abh. Zuschlag“.

Werden mehrere Zuschlags-Lohnarten als abhängige Zuschläge gekennzeichnet, vergleicht das System diese miteinander und berücksichtigt bei Überschneidungen nur den jeweils höchsten Zuschlag.
Wichtiger Hinweis
Die Funktion sollte ausschließlich für Mitarbeiterzuschläge verwendet werden (verfügbar für Mitarbeiter anhaken).
Das System unterscheidet bei der Zuschlagsverrechnung nicht zwischen Mitarbeiter- und Kundenzuschlägen. Werden beide Arten als abhängige Zuschläge definiert, können die Berechnungsergebnisse verfälscht werden.
Voraussetzung für die Verrechnung
Eine Verrechnung kann nur erfolgen, wenn die beteiligten Lohnarten dieselbe Abhängigkeit besitzen.
Typische Grundlagen sind:
- tägliche Arbeitsstunden
- Uhrzeit
Lohnarten mit unterschiedlichen Abhängigkeiten können nicht miteinander verglichen werden.

Besonderheiten bei uhrzeitenabhängigen Zuschlägen
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn Uhrzeitzuschläge mit Zuschlägen ohne Zeitbezug verrechnet werden sollen.
Beispiel
- Nachtzuschlag (uhrzeitenabhängig)
- allgemeiner Zuschlag auf Arbeitsstunden (nicht uhrzeitenabhängig)
Diese Lohnarten können nicht miteinander verrechnet werden, da das System die betroffenen Stunden nicht derselben Zeitspanne zuordnen kann.
Lösung
Soll eine Verrechnung dennoch erfolgen, muss auch der allgemeine Zuschlag als uhrzeitenabhängige Lohnart eingerichtet werden, beispielsweise mit einem Zeitraum von 00:00 Uhr bis 00:00 Uhr.
Wichtig: Die Lohnart wird dann nur berücksichtigt, wenn bei der Zeiterfassung Uhrzeiten vorhanden sind.
Optional: Zusätzliche Einstellung für die Verrechnung der monatlichen Überstunden
Zusätzlich können abhängige Zuschläge bei der Berechnung von monatlichen Überstundenzuschlägen berücksichtigt werden.
Hierfür steht die Systemeinstellung: „Lohncheck Tarifzuschlag abhängige LA“ zur Verfügung.
Ist diese Option aktiviert, prüft das System die monatlichen Überstunden des Mitarbeiters und berücksichtigt bereits gewährte abhängige Zuschläge. Dadurch wird verhindert, dass dieselben Stunden mehrfach zuschlagsrelevant werden. Der monatliche Überstundenzuschlag wird entsprechend reduziert.
Hinweis: Die Aktivierung dieser Einstellung erfolgt ausschließlich durch einen Supportmitarbeiter der ABC GmbH.
Zusammenfassung
- Die Funktion „Abhängige Zuschläge“ dient der tarifkonformen Zuschlagsverrechnung.
- Treffen mehrere Zuschläge auf dieselbe Arbeitsstunde, wird nur der höchste Zuschlag berücksichtigt.
- Verrechnet werden ausschließlich Lohnarten, die als abhängige Zuschläge gekennzeichnet sind.
- Die beteiligten Lohnarten müssen dieselbe Abhängigkeit besitzen.
- Die Funktion sollte nur für Mitarbeiterzuschläge verwendet werden.
- Optional können abhängige Zuschläge auch bei monatlichen Überstundenzuschlägen berücksichtigt werden.
